Erteilung von Arbeitsgenehmigungen
von Robert A. Stancke |
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Das Innenministerium hat die Bestimmungen für Ausländer verschärft, die die thailändische Staatsbürgerschaft beantragen. Ausländer müssen jetzt ein monatliches Einkommen von mindestens 80.000 Baht und eine Steuererklärung für die letzten drei Jahre über eine Steuerzahlung von mindestens 100.000 Baht pro Jahr vorweisen. Mit einer Thai verheiratete Ausländer müssen im Monat 30.000 Baht Einkommen und die letzten drei Jahre Einkommensteuer gezahlt haben. Bisher reichte ein Monatsgehalt von 10.000 Baht. Mit den neuen Bestimmungen will das Ministerium verhindern, dass "arme oder kriminelle Ausländer" sich in diesem Land niederlassen und Bürger dieses Staates werden. Seit Mai letzten Jahres gilt in Thailand die neue Verwaltungsrichtlinie zur Erteilung von Arbeitsgenehmigungen. Diese Richtlinie wird von den Behörden sowohl bei der Neubeantragung einer Arbeitsgenehmigung als auch bei der Entscheidung über Anträge auf Verlängerung einer bereits bestehenden Arbeitsgenehmigung angewandt. Wer eine Erwerbstätigkeit in Thailand ausübt oder beabsichtigt, sollte sich daher mit den Neuregelungen vertraut machen. Die Möglichkeiten, eine Arbeitsgenehmigung zu erhalten, wurden durch die neue Richtlinie erheblich erweitert. Danach kann nunmehr eine Arbeitserlaubnis erteilt werden, wenn auch nur eine der nachfolgenden Bedingungen erfüllt ist:
Bereits dieser Teil der Regularien stellt eine erhebliche Liberalisierung der bisherigen Verwaltungspraxis dar. Darüber hinaus kann die Behörde aber nunmehr in einer Reihe von Fallgruppen nach ihrem Ermessen eine Arbeitsgenehmigung auch dann erteilen, wenn keine der bisher genannten Bedingungen erfüllt ist. Hierbei handelt es sich zum einen um Tätigkeiten, an denen ein Interesse der thailändischen Wirtschaft besteht. Zum anderen soll Personen, die bereits langjährig in Thailand ansässig sind oder mit einem thailändischen Staatsbürger verheiratet sind, die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ermöglich werden. Zwar bleibt abzuwarten, wie grosszügig die Behörden von dem ihnen eingeräumten Ermessen Gebrauch machen werden. Wir konnten jedoch in einer Reihe von Fällen feststellen, dass die neuen Richtlinien tatsächlich in diesem Sinne angewendet werden. Es handelt sich im einzelnen um folgende Fälle, in denen eine Arbeitsgenehmigung auch ohne Vorliegen der sonstigen Kriterien erteilt werden kann:
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| Erste allgemeine
Schweizer Service- und Beratungsstelle in Bangkok, Thailand Ihr "SWISS HELPING POINT" in Thailand (nicht mit der CH-Botschaft assoziiert) |