>> Dienstleistungen >> über uns >> Location >> Wissenswertes >> News >> Wir empfehlen
>>> Arbeitsbewilligung >>> Auswandern >>> Eherecht >>> Lebensgefährtin >>> Mindesteinkommen >>> Schengenvisa
>>> Fahrzeugkauf >>> Führerausweis >>> Verhaltensregeln im Strassenverkehr >>> Wichtige-Telefonnummern
    >>> Gütertrennungs- und Scheidungsgesetz  

Auswanderung nach Thailand

Wohnsitznahme (für Schweizer Bürger)

Diese Botschaft empfiehlt Ihnen, in erster Linie mit dem BIGA (Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit), Abteilung Arbeitskraft und Auswanderung, Bundesgasse 8, 3003 Bern, in Kontakt zu treten und das Auskunftsblatt "Thailand" zu verlangen, welches Ihnen wertvolle Hinweise für eine zukünftige Uebersiedlung nach Thailand vermittelt.

In der Beilage finden Sie ebenfalls ein Merkblatt das auf die Publikation "Ratgeber für Auslandschweizer" hinweist, die beim Auslandschweizerdienst des EDA in Bern gratis bezogen werden kann.

Dieser Leitfaden enthält wertvolle Informationen und praktische Hinweise aus allen Bereichen für Auslandschweizer und solche, die es werden wollen.

Die folgendenzusätzlichen Informationen dürften Sie interessieren:

Visum

Sie haben die Möglichkeit, in Thailand eine Aufenthalts- bzw. Niederlassungsbewilligung zu erhalten. Auskunft über Visabestimmungen Thailands erteilt Ihnen die thailändische Botschaft in Bern oder die Immigrationsbehörde in Bangkok (Immigration Bureau, Soi Suan Phlu, off Sathorn Road, Bangkok 10210). Es ist zu beachten, dass Sie die Aufenthaltsbewilligung (Visum) vorgängig Ihrer Uebersiedlung nach Thailand bei der thailändischen Botschaft in Bern beantragen müssen.

Familienmitglieder thailändischer Nationalität sollten mit dem thailändischen Pass in ihr Heimatland reisen.

Immigration Act 1979

Ausländer haben sich an die im "Gesetz für Einwanderer aus dem Jahre 1979" enthaltenen Vorschriften zu halten. Dieses Gesetz wird laufend mit Nachträgen ergänzt.

Auskünfte in diesem Zusammenhang erteilen Ihnen lokale Rechtsanwälte. Entsprechende Adressen finden Sie im beiliegenden Merkblatt "Nützliche Adressen in Bangkok". Diese Angaben erfolgen unverbindlich und ich macheSie darauf aufmerksam, dass Auskünfte bzw. Beratungen kostenpflichtig sind.

Arbeitsanstellung in Thailand

Es ist ausserordentlich schwierig, in Thailand eine Arbeitsbewilligung zu erhalten. Gemäss Ausländergesetz sind hiesige Arbeitgeber verpflichtet, in erster Linie einheimische Arbeitnehmer zu berücksichtigen. Ausnahmen können nur bewilligt werden, wenn sich mangels beruflicher Kenntnisse kein Thailänder finden lässt. In gewissen Berufskategorien ist die Beschäftigung von Ausländern verboten.

Diesbezüglich sei erwähnt, dass die Mehrzahl der in Thailand ansässigen schweizerischen multinationalen Gesellschaf­ten ihre freien Stellen via Mutterhaus besetzen.

Arbeitnehmer müssen für die Reise nach Thailand im Besitze eines Non-Immigrant-Visums sein. Es ist Sache des Arbeitgebers, für die notwendige Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung ihrer ausländischen Arbeitnehmer besorgt zu sein.

Sollten Sie die Aufgabe eines Stelleninserates erwägen, kann die englischsprachige Zeitung "The Bangkok Post" empfohlen werden. Die Kontaktadresse lautet: The Post Publishing Public Co. Ltd., Bangkok Post Building, 136 Na Ranong Road, off Sunthorn Kosa Road, Bangkok 10110. Classified Ads: Tel. (66-2) 240 3800-19, Fax (66-2) 240 3830-31.

Erwerb von Immobilien bzw. Geschäft

Die einschlägigen Gesetze Thailands verbieten den Haus- bzw. Landerwerb durch Ausländer sowie durch thailändische Staatsangehörige, die mit Ausländern verheiratet sind. Davon nicht betroffen ist der Besitz von Immobilien vor der Eheschliessung. Der Kauf einer Eigentumswohnung in einem sogenannten "Condominium" ist möglich, aber auch nur im Rahmen gewisser Einschränkungen.

Da die Vorschriften und Gesetze über Land- bzw. Hauserwerb in Thailand sehr komplex sind, ist es unerlässlich, für jegliche Transaktionen die Hilfe eines Rechtsanwaltes in Anspruch zu nehmen. Dies gilt ebenfalls für den Erwerb eines Geschäftes.

Aerztlicher Dienst / Versicherungen

Im Merkblatt "Nützliche Adressen in Bangkok" finden Sie eine kleine Auswahl von Krankenhäusern und Zahnkliniken in Bangkok. Weitere Adressen sind im Telefonbuch "Yellow Pages" aufgeführt.

Die Behandlungskosten sind unterschiedlich. Auskünfte über die geltenden Tarife wollen Sie bitte direkt bei den in Frage stehenden Krankenhäusern bzw. Zahnkliniken erfragen. Die Behandlungskosten in Privatkrankenhäusern bzw. Zahnkliniken entsprechen etwa dem schweizerischen Preisniveau.

Seit kurzem bieten einige wenige Versicherungsgesellschaften Krankenversicherungen (inkl. Spitalkosten) sowie Lebensversicheungen an. In der Beilage finden Sie eine aus dem "Siam Directory" kopierte Liste dieser Versicherungsellschaften.

Erwerb der thailändischen Nationalität

Ausländer können die thailändische Staatsbürgerschaft bei der folgenden Amtsstelle in Bangkok beantragen:

  • Superintending Division 3
  • Special Branch Division 2
  • Building 20
  • Police Department
  • Rama I Road, Patumwan
  • Bangkok 10330

Oder bei der "Police Superintending Division" der Provinz wo der Antragsteller Wohnsitz hat.

Ueber die Bedingungen, welche für eine Einbürgerung erfüllt sein müssen, gibt die oben erwähnte Amtsstelle Auskunft.

Kinder aus Mischehen (Vater oder Mutter Thai)

Gemäss "Nationality Act no. 2", rechtskräftig seit 25.02.1992, erwerben diese Kinder bei der Geburt automatisch die thailändische Nationalität (sowie auch das Schweizerbürgerrecht, wenn ein Elternteil Schweizerbürger durch Abstammung ist).

AHV (für Schweizer Bürger)

Die schweizerischen Vertretungen (Botschaften, Konsulate) im Ausland sind zuständig für AHV-Angelegenheiten (z.B. Freiwillige AHV, Anmeldung für Renten etc.) der Auslandschweizer.

• • •

Weiterführende Links:

Informationen aus der offiziellen Webseite vom EDA "Schweizerischen Botschaft in Bangkok" entnommen, http://www.eda.admin.ch/bangkok_emb/g/home.html

Empfehlung für weitere Informationen: www.auswandern-nach-thailand.de/

Erste allgemeine Schweizer Service- und Beratungsstelle in Bangkok, Thailand
Ihr "SWISS HELPING POINT" in Thailand
(nicht mit der CH-Botschaft assoziiert)