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Zum Fahrzeugkauf ...

Zum Fahrzeugkauf reicht ein Touristenvisum

Als Folge der von der Regierung beschlossenen neuen Steuerstruktur werden Fahrzeuge mehrerer Autohersteller preiswerter. Das Kabinett setzte die Steuersätze mit 3 bis 50 Prozent neu fest (bisher 3 bis 48 Prozent). Preiswerter werden vor allem Fahrzeuge mit bis zu 2.000 ccm und energiesparende Autos (Öko-Wagen). Fahrzeuge der Mittelklasse, die zwischen 600.000 und 700.000 Baht kosteten, müssten Händler künftig mit einem Nachlass von 30.000 bis 40.000 Baht abgeben. Klein- und Mittelklassewagen machen in Thailand knapp 30 Prozent aller verkauften Autos aus. Der deutsche Autobauer BMW (3er Serie, 7er-Serie und Z4), Mercedes Benz (C- und E-Klasse), Ford (Escape) und Mitsubishi (Lancer) haben als erste Hersteller auf die günstigeren Steuersätze reagiert und ihre Preise gesenkt. Der FARANG hatte in seiner letzten Ausgabe an dieser Stelle die neue Besteuerung von Fahrzeugen irrtümlich als Kfz-Steuer bezeichnet.
Ab 1. Juli 2004 verringert sich die Versicherungsprämie für Limousinen sowie Pick-ups unter drei Tonnen um jeweils 100 Baht. Die Pflichtversicherung (Compulsory Insurance Premiums) kostet dann 700 bzw. 1.000 Baht und deckt bei einem Verkehrsunfall Personenschäden bis 100.000 Baht und einen Begräbniszuschuss von 35.000 Baht ab. Keine Änderung gibt's bei den Prämien für Motorräder, derzeit sind es 300 Baht. Hier schreiben die Versicherungen nach wie vor rote Zahlen. Nach Angaben der Branche liegen die Beriebskosten für ein versichertes Motorrad bei jährlich 573 Baht.
Das Transportministerium hat Ausländern den Kauf eines Motorrades bzw. Autos erleichtert. Farang, die ein neues oder gebrauchtes Fahrzeug auf ihren Namen erwerben wollen, müssen nicht mehr, wie seit Jahren üblich, ein Non-Immigrant-Visum vorzeigen. Neuerdings reicht ein Touristen-Visum.
Das bestätigte das Strassenverkehrsamt in Banglamung. Das dortige Chonburi Provincial Land Transport Office hat die Anweisung des Ministeriums bereits im Februar erhalten.
Ausländer, die nicht im Besitz eines Non-Immigrant-Visums waren, umgingen bisher die Bestimmungen, indem sie das Fahrzeug auf den Namen der Freundin/Frau oder des Freundes registrieren liessen. Das wird künftig nicht mehr nötig sein. Für die Registrierung eines neuen Fahrzeuges bzw. die Umschreibung eines gebrauchten Motorrades oder Autos braucht der Ausländer folgende Dokumente: Pass mit gültigem Visum (30-Tage-Einreise-Stempel reicht nicht); Wohnsitzbestätigung (von der Botschaft oder kostenlos von der Immigration)

Fahrzeugbuch

Für die Umschreibung des Fahrzeuges werden 105 Baht berechnet, die Registrie-rungssteuer beträgt 0,5 Prozent des Kaufpreises.

Keine Änderungen hat es beim Erwerb einer thailändischen Fahrerlaubnis gegeben. Für den Antrag bzw. die Verlängerung eines Führerscheins reicht ein Touristen-Visum nicht.

Es gilt also weiter: Non-Immigrant-Visum oder Jahresvisum (ein Work Permit, Arbeitserlaubnis, ist nicht erforderlich).

Gesundheitsbescheinigung (stellen Krankenhäuser und Kliniken aus); zwei Fotos, Grösse ein Inch (können vor Ort am Strassenverkehrsamt gemacht werden);
Wohnsitzbestätigung (von der Botschaft oder kostenlos von der Immigration).
Antragsteller, die einen internationalen oder nationalen Führerschein vorlegen können, brauchen weder eine theoretische noch praktische Prüfung zu bestehen. Für alle Antragsteller ist ein Augentest vor Ort obligatorisch.

Die auf ein Jahr beschränkte Fahrerlaubnis kostet für das Motorrad 55 Baht und für das Auto 105 Baht. Seit vielen Jahren stellt die Behörde Ausländern keinen lebenslang gültigen Führerschein mehr aus. Er muss jedes Jahr erneuert werden. Dazu benötigt der Farang Pass mit Non-Immigrant-Visum oder Jahresvisum sowie zwei Fotos).

Fahrzeugversicherung

Thailands Fahrzeugversicherer haben auf Drängen des Transportministeriums für alle Beteiligten das Procedere nach einem Verkehrsunfall vereinfacht. Sollten sich beide Seiten über die Ursache des Unfalls einig und der Schuldige bereit sein, ein entsprechendes Formular zu unterschreiben, müssen Motorisierten seit 1. Januar nicht mehr auf ihren Versicherungsagenten warten. Bislang galt immer, abgesehen von Bagatellschäden: Die Fahrzeuge durften bis zum Eintreffen von Polizei und Versicherungsvertreter nicht einen Millimeter bewegt werden. Auch dann nicht, wenn die Fahrzeuge die Fahrbahn und den Verkehrsfluss blockieren. Für ausländische Kfz-Besitzer ist es ratsam, nach der alten Regelung zu verfahren: Zu allererst für den Transport von Verletzten ins Krankenhaus sorgen, Fahrzeuge bis zum Eintreffen von Polizei und Versicherungsagenten nicht von der Fahrbahn schieben, Namen von Zeugen notieren. Auf jeden Fall sollten keine Dokumente unterschrieben werden, deren Inhalt man nicht versteht. Und keinesfalls noch am Unfallort Schuldeingeständnisse machen!

Erste allgemeine Schweizer Service- und Beratungsstelle in Bangkok, Thailand
Ihr "SWISS HELPING POINT" in Thailand
(nicht mit der CH-Botschaft assoziiert)