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Gütertrennungs- und Scheidungsgesetz in Thailand

Laut unserer Auskunft gibt es im thailändischen Eherecht keinen gesetzlich verankerten „Gütertrennungsvertrag“ in unserem Sinne. Vor der standesamtlichen Eheschliessung kann, oder wird zu Papier gebracht, wem was gehört.

Ist bei einer standesamtlichen Vermählung hier in Thailand der Gatte ein Ausländer, soll diese Vereinbarung nicht nur in Thai, sondern natürlich auch in seiner Landessprache abgefasst werden.

Diese Vereinbarungen, die vorab von beiden Eheleuten ausgehandelt und unterschrieben wird, ist dem Standesamt-Vorsteher vor der Vermählung zu unterbreitet. Dieser überträgt diese Vereinbarungen direkt in das amtliche Eheregisterbuch, dass schlussendlich von allen Anwesenden (Ehemann, Ehefrau, zwei Zeugen und der Standesbeamte) unterschrieben wird. Die abgestempelten und beglaubigten Kopien dieses Registerauszuges, können mit dem Eheschein anschließend bei der Schweizer Botschaft deponiert werden und werden von dort aus direkt an die entsprechenden Ämter in der Schweiz weitergeleitet.

Wir die Ehe später in Thailand wieder aufgelöst, kommt exakt diese vorab vereinbarte "Gütertrennung" zum tragen. Eine nachträgliche Trennung aber aller gemeinsam erarbeiteter Güter oder Kapital, ist in Thailand offiziell nicht vorgesehen.

In den meisten Fällen ist der (thailändische) Ehemann nicht in der Lage, bei einer Scheidung für seine Frau oder seine Kinder eine Abfindungssumme oder gar eine Alimente zu bezahlen. Die Frau muss dann selbst schauen, wie sie die Kinder groß ziehen kann. Oft verschwindet der thailändische Ehemann einfach von der Bildfläche und ändert anschließend (völlig legal) seinen Namen und Adresse. Viele thailändische Kinden erfahren so nie, wer der wirkliche Vater ist.

Ist der Ehemann aber ein gut situierter Thai mit regelmäßigem Einkommen oder ein Ausländer, muss dieser seiner Frau bei der amtlichen Scheidung (vor dem gleichen Standesbeamten, auf dem gleichen Amt) eine entsprechende Abfindungssumme bar ausbezahlen, die vorab von beiden ausgehandelt wird. Nachträgliche Forderungen sind dann seitens der Frau nicht mehr möglich. Auch eine Teilung seiner Pensionskasse kann z.B. der Schweizer Ehemann somit umgehen, da die entsprechenden Aemter in der Schweiz quasi einer vollendeter Tatsache (bereits im Ausland wieder geschieden) genüber gestellt werden.

All diese Vereinbarungen und Regeln kommen natürlich nur dann exakt so zur Anwendung, wenn hier in Thailand geheiratet und auch wieder geschieden wird. Besteht die Ehefrau aber nach einigen Jahren Aufenthalt in der Schweiz auf eine Scheidung in der Schweiz, kann die Ehefrau eine Trennung aller gemeinsam erarbeiteten Güter möglicherweise doch noch erwirken. Vor allen dann, wenn Sie nach fünf Jahren Ehe in der Schweiz auch noch den Schweizer Pass erwirken konnte.

Ein koordiniertes Ehegesetz zwischen Thailand und der Schweiz besteht nicht. Nach wie vor bezahlt der Ausländer hier in Thailand bei einer Scheidung seiner Frau eine verschmerzbare Abfindungssumme.. Gleichzeitig unterschreibt man beidseitig auf dem bereits erwähnten Amt die vorbereiteten Scheidungspapiere und der Ausländer lässt dann anschliessend die vollzogene Scheidung bei seiner Auslandvertretung (Botschaft oder Konsulat) wieder registrieren, resp. an sein Heimatland weiterleiten.

Generell kann also davon ausgegangen werden, dass jeweils das lokale Scheidungsgesetz zur Anwendung kommt. Wird in Thailand geschieden, tritt die hier vereinbarte "Gütertrennung" und auch die erwähnte Ablösungssumme in Kraft. Wird die Ehe aber in Europa geschieden, hält sich der dortige Scheidungsrichter automatisch an das nationale Scheidungsgesetz.

Im weiteren empfehlen wir vorab auch das gemeinsame erstellen eines einfachen Finanzplanes, worin die thailändische Ehefrau klar erkennen kann, wie viel persönliches Taschengeld sie erhält und wie viel Geld an ihre Eltern in Thailand monatlich überwiesen wird.

Solche Vereinbarungen helfen manches verhindern, was später trennen kann.

Erste allgemeine Schweizer Service- und Beratungsstelle in Bangkok, Thailand
Ihr "SWISS HELPING POINT" in Thailand
(nicht mit der CH-Botschaft assoziiert)