Lebensgefährtin hat keine Rechte
Für den Tag danach rechtzeitig vorsorgen
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Jedem Ausländer kann täglich etwas passieren. Viele von uns verbringen hier den Lebensabend. Das bedeutet, dass wir in irgendeiner Nacht nicht mehr aufwachen werden. In Europa, im Schoss der Familie, ist alles anders, als hier als Alleinstehender im fernöstlichen Orient. Das erfordert von jedem Einzelnen zu Lebzeiten eine gewisse Vorsorge. Alle haben wir irgendjemand gegenüber eine Verantwortung, die es erfordert, für diese Situation eine entsprechende Vorbereitung zu tätigen. Durch den Tod eines Bekannten haben sich neue Aspekte ergeben, die mich veranlasst haben zusammen mit Herbert Schön - über dieses Thema zu recherchieren:
Zu all diesen Fragen gibt es grundsätzlich in den deutschsprachigen Ländern keine wesentlichen Unterschiede, insbesondere nicht für verheiratete Paare, sofern sie standesamtlich getraut sind. In Pattaya aber leben Farang viele im Rentenalter - mit Lebensgefährtinnen. Und eine solche wie lange immer sie mit dem Verstorbenen liiert war - hat keine Rechte gar keine! Sie zählt im Sinne des Gesetzes nicht als Angehörige. Wenn man hier von Landsleuten hört, wenn ich einmal tot bin, dann lasse ich mich im Wat verbrennen, dann mag das zwar ein realisierbarer Wunsch sein. Er selbst aber kann sich dann nicht mehr verbrennen lassen. Das muss schon jemand für ihn organisieren, wenn er nicht will, dass er bei einer Massenverbrennung des Staates durch den Kamin geht. Ergo, bedarf es gewisser Vorkehrungen zu Lebzeiten.
Nur bei einer derartigen Verfügung hat die jeweilige Botschaft das Recht, die Leiche des Verstorbenen frei zu geben. Mit der Sterbe-Urkunde und der Freigabe durch die Botschaft erhält die beauftragte Person dann beim Ampheur (Gemeindeverwaltung) den amtlichen Todesschein und kann den Toten im Hospital mitnehmen. Andernfalls liegt die Leiche - für etwa 800 Baht pro Tag - im Kühlhaus, bis irgendwer im Endeffekt kommunale Arbeiter - sie abholen und entsorgen. Bei den Mönchen im Wat, in dem die Einäscherung stattfinden soll, muss diese amtliche Sterbeurkunde vorgelegt werden. |
| Erste allgemeine
Schweizer Service- und Beratungsstelle in Bangkok, Thailand Ihr "SWISS HELPING POINT" in Thailand (nicht mit der CH-Botschaft assoziiert) |