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| Heiraten in Thailand / Ehe- und Gütertrennungsvertrag | ||||||||||||||||||||||||
| Heiraten in Thailand Viele Schweizer entscheiden sich - nachdem ihre Freundinnen vielleicht 1-2 Mal in der Schweiz einen dreimonatigen Urlaub verbrachten - sich hier in Thailand standesamtlich zu vermählen. Der Hauptgrund liegt gewiss in der Überzeugung, endlich die Richtige gefunden zu haben. Ein weiterer, wichtiger Grund liegt aber auch oft in der Tatsache, für die Freundin nicht jedes Mal das aufwendigen und auch zeitraubende Visums-Prozedere durchexerzieren zu müssen, zumal jedes Mal auch mit einer Ablehnung der Schweizer Kontrollorgane gerechnet werden muss. Hat sich der Schweizer aber definitiv entschieden, sich hier in Thailand zu vermählen, so folgt hiernach der korrekte Ablauf der administrativen Vorbereitung. |
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Ehe- und Gütertrennungsvertrag Der Swiss Helping Point offeriert seinen Kunden einen vollständigen und kompletten Ehe- und Gütertrennungsvertrag, der in deutscher und thailändischer Sprache abgefasst ist. Diese Urkunde ist ein vierseitiges Dokument, dessen Inhalt nach der Schweizerischer Gesetzgebung (Art. 247 bis 251 des ZGB) gestaltet wurde. Kosten inkl. Übersetzung Fr. 285.- |
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Als Schweizer brauchen Sie
hierfür folgende Originalunterlagen: (Keine Kopien)
Ihre Thai-Freundin braucht hierfür folgende Originalunterlagen: (Keine Kopien)
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| Da die in Thailand
eingegangene Ehe auch in der Schweiz angemeldet werden muss, müssen die
thailändischen Unterlagen für die Schweizer Behörden auf Deutsch
übersetzt werden. Sind die Dokumente beider Brautleute korrekt und
komplett, kann bei der Schweizer Botschaft die "Marriage-Application" beantragt
werden. Nur mit diesem Dokument kann hier in Thailand standesamtlich geheiratet
werden. Nach der standesamtlichen Vermählung muss die Braut bei ihrer Gemeindeverwaltung die Namensänderung im Tabien-Ban ändern lassen und eine neue I.D.- Card beantragen. Ist der neue Name in diesen beiden Dokumenten eingetragen, kann sie - mit einer Pass-Kopie ihres Gatten - den nun neuen Familiennamen auch in ihrem Pass eintragen lassen. Erst dann nämlich kann bei der Schweizer Botschaft ein spezielles Visum (in dreifacher Ausfertigung) für eine mit einem Schweizer verheiratete Thai eingereicht werden. In die drei Visums-Anträge müssen die Kopien der Heiratsdokumente und der persönlichen Ausweise eingelegt werden. Die Anträge werden von CH-Botschaft in die Schweiz gesandt, um auch in der Schweiz bei den Behörden die Ehe offiziell eintragen zu lassen. Die Eintragungsfrist dauert in der Regel 6-8 Wochen. Ist die Ehe überall eingetragen, kann die Thailändische Ehefrau problemlos in die Schweiz einreisen. Nach der Einreise erhält sie von der Einwohnerkontrolle die Aufenthaltsbewilligung "B", welche ein Jahr gültig ist und jedes Jahr erneuert werden muss. Mit dieser Bewilligung erhält sie auch das Recht, sich in der Schweiz eine Arbeit zu suchen. Nach der standesamtlichen Vermählung ist es natürlich dem Brautpaar überlassen, wie und wo es die Heirat mit seinen Angehörigen feiern möchte. Die lokale Hochzeitsfeier ist jedoch für das Ansehen der Braut von grosser Bedeutung. Es sollen möglichst viele Gäste eingeladen werden und auch neun Mönche dürfen nicht fehlen. Die traditionelle "Ablösesumme" an die Eltern soll das Gesicht der Braut wahren, da der Wert der Braut das Image der Familie in der Dorfgemeinschaft bestimmt. Die "Ablösesumme" ist stark abhängig vom sozialen Stand der Familie. Auch die Ausbildung und das Alter der Braut spielen eine Rolle. Nicht zu vergessen sind natürlich auch die finanziellen Möglichkeiten des Gatten. Der Anwärter soll ja schliesslich nicht schon vor der Eheschliessung aus Geldgründen pleite gehen. Eine verbindliche Richtzahl kann nicht genannt werden, doch sollte die Grenze von 30'000 Baht nicht unter- und die der 100'000 Baht nicht überschritten werden. Forderungen über 100'000 Bahr sind masslos und übertrieben. Es empfiehlt sich, die finanziellen Angelegenheiten vorab zu regeln, um Missverständnissen und Enttäuschungen seitens der Braut vorzubeugen. Die Nichteinhaltung einer solchen Regelung lässt leider viele Ehen scheitern. Generell sind Mischehen durch die unterschiedlichen Kulturen stark gefährdet. Deshalb ist eine gute Kommunikation besonders wichtig, auch wenn es etwas mit den Sprachkenntnissen hapert. Viel Geduld und der Wille, die Sprache des Partners zu erlernen, sind elementar und wichtig. Oft hängt der Haussegen schief, weil man sich missversteht. Glück und Unglück liegen also oft nahe beisammen. Ein genauer Fahrplan - der von beiden vorher gutgeheissen wird - hilft manches zu verhindern, was später trennen kann. |
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เอกสารที่ใช้ในการแต่งงานในกรณีไม่เคยจดทะเบียนสมรส
ในกรณีเคยจดทะเบียนสมรส
สวิส เฮลปิ้ง พอย์ท ใกล้สถานทูตสวิสเซอร์แลนด์ 55 อาคารเวฟเพลส ถ. วิทยุ ลุมพินี ปทุมวัน กทม. 10330 ออฟฟิต 0-2253-8038 / มือถือ 0-9896-6200 |
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| Der SWISS HELPING POINT unterstützt Sie gerne bei Ihren Hochzeitsplänen: | ||||||||||||||||||||||||
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| Erste allgemeine
Schweizer Service- und Beratungsstelle in Bangkok, Thailand Ihr "SWISS HELPING POINT" in Thailand (nicht mit der CH-Botschaft assoziiert) |
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