Jahresvisum für Thailand für Schweizer

Sind Sie glücklicher Privatier, Frührentner oder planen Sie ein Sabbatical oder einfach ein längeres Time-out? Sofern Sie über 50 Jahre alt sind, gibt es die Möglichkeit, ein Jahresvisum für Thailand zu beantragen und somit über längere Zeit ohne zwischenzeitliche Ausreise im Königreich Thailand zu verbleiben.

Voraussetzungen für ein Jahresvisum für Thailand

Je nach der Situation und den persönlichen Lebensumständen einer Person, kommen in Bezug auf das Auswandern oder einfach dem längeren Aufenthalt im Königreich verschiedene Strategien in Frage.

Es gibt einige verschiedene Visumstypen mit entsprechenden Vor- aber auch Nachteilen, die mehr oder weniger zur Lage einer einzelnen Person passt, weil entsprechend verschiedene Voraussetzung erfüllt werden müssen. Eine sorgfältige Planung aus der Schweiz heraus, oder ein starker Partner vor Ort sind hier von entscheidender Bedeutung. 

Bei den meisten Visatypen für den längeren Aufenthalt wird beispielsweise verlangt, dass der Antragssteller über ein thailändisches Bankkonto mit einem ausgewiesenen Kapital von THB 800’000.- verfügt. Ausserdem kann auch eine Krankenversicherung erforderlich sein.

Hier stellt sich schnell die Frage, ob Thailand einfach die zweite Heimat, oder definitiv die neue Wahlheimat mit einer dauerhaften Niederlassung werden soll.  

Neben dem strategischen Entscheid, zu Hause in der Schweiz alle Brücken abzubrechen, was denn auch die Abmeldung in der Schweiz mit entsprechendem Verlust der Krankenversicherung und eventuell sogar der Bankkonti im Zusammenhang steht, ist die Wahl des passenden Visums hier von bedeutender Wichtigkeit.

TR, O-A, Non-O, welches Jahresvisum für Thailand wähle ich?

Wie oben erwähnt, gibt es verschiedene Visumstypen mit verschiedenen Vor- und Nachteilen. Nachfolgend führen wir die wichtigsten Typen auf, bei deren Beschaffung wir behilflich sein können.

Tourist (TR): Berechtigt zur Einreise für 60 Tage mit einmaliger Verlängerung auf 90 Tage bei einem lokalen Immigration Office. Bei diesem Visumstyp handelt es sich nicht um ein Jahresvisum für Thailand! Hier steht aktuell zur Diskussion, ob bereits mit den Einreisestempel bei Ankunft ohne Visum eine längere Aufenthaltsdauer gewährt wird. Swiss Helping Point hält Sie im Blog auf dem Laufenden.

Long stay (O-A): Berechtigt zum Aufenthalt im Königreich für ein Jahr. Neben anderen Voraussetzungen ist hier als wichtigster Punkt eine anerkannte Krankenversicherung zu erwähnen, die für das Erlangen dieses Visums erforderlich ist. Swiss Helping Point berät und vermittelt diesbezüglich gerne.

Non-Immigrant O: Berechtigt zum Aufenthalt in Thailand für 90 Tage mit der Möglichkeit, dies auf ein Jahr zu erweitern (retirement visa), dies wird häufig als das klassische Rentnervisum bezeichnet. Eine Krankenversichung ist hier beispielsweise nicht erforderlich, jedoch ein entsprechender Kapital- oder Rentennachweis wie auch beim long stay (O-A).

Wir vom Swiss Helping Point stehen Ihnen mit unseren über 23 Jahren Erfahrung gerne beratend und unterstützend zur Seite, damit es mit Ihrem Jahresvisum klappt. Wir helfen Ihnen in der Schweiz beim ersten Beantragen, was seit 2019 nur noch online möglich ist. Natürlich stehen wir Ihnen aber in Thailand zur Seite, wenn es um das Verlängern Ihres bestehenden Visums geht.

Warum überhaupt ein Jahresvisum für Thailand beantragen?

In Thailand gilt das Überziehen des Visums als ernsthaftes rechtliches Problem für ausländische Besucher. Ein Overstay tritt auf, wenn jemand über die erlaubte Aufenthaltsdauer hinaus im Land bleibt, sei es versehentlich oder absichtlich. Die Strafen für ein Overstay können von einer Geldstrafe bis hin zu Einreisesperren reichen, je nach Dauer des Verstosses.

Für Overstays bis zu 90 Tagen wird in der Regel eine Geldstrafe von 500 Baht pro Tag erhoben, die jedoch auf 20.000 Baht begrenzt ist. Über 90 Tage hinaus kann das Overstay ernsthaftere Konsequenzen haben, einschliesslich einer längeren Sperre für die Einreise nach Thailand. Personen, die sich illegal im Land aufhalten, können auch festgenommen, inhaftiert und dann abgeschoben werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass selbst ein Overstay von nur einem Tag geahndet werden kann. Manche Menschen geraten unbeabsichtigt in einen Overstay, sei es durch Missverständnisse bei der Visumbeantragung oder durch unvorhergesehene Umstände während ihres Aufenthalts. Dennoch ist es die Verantwortung jedes Besuchers, sein Visum zu überwachen und rechtzeitig Verlängerungen oder Ausreisen zu organisieren.

Die thailändischen Behörden haben in den letzten Jahren verstärkt Kontrollen durchgeführt, um Overstays zu verhindern. Es ist ratsam, bei Problemen oder Unsicherheiten bezüglich des Visums rechtzeitig mit den örtlichen Behörden oder Botschaften Kontakt aufzunehmen, um mögliche Strafen zu vermeiden. Selbstverständlich stehen auch wir vom Swiss Helping Point Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

In Anbetracht der rechtlichen Konsequenzen ist es entscheidend, die Aufenthaltsdauer und die geltenden Visabestimmungen in Thailand sorgfältig zu beachten, um einen legalen Aufenthalt im Land zu gewährleisten und unangenehme Situationen zu vermeiden.

Jahresvisum Thailand – Swiss Helping Point

Kontakt

Rufen Sie noch heute an

+66 (0) 2253 8048