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Jahresvisum für Schweizer
Im Gegensatz zu vielen europäischen Länder, ist eine thailändische Jahresaufenthaltsbewilligung für Ausländer relativ einfach zu erhalten.

Es müssen dafür folgende Voraussetzungen geschaffen, resp. erfüllt werden:

Auf privater Basis
  1. Der Privatier muss das 50. Altersjahr erreicht haben .
  2. Der Antragsteller muss mit einem Non-Immigrant Visum „O“ in Thailand einreisen, dass er bereits in der Schweiz bei einem thailändischen Konsulat (BS/ZH/GE), oder bei der Royal Thai Embassy (Botschaft) in Bern bezogen hat.
  3. Es muss ein von einer Thailändischen Bank ausgestellter Kapitalnachweis erbracht werden
    • THB 800'000 wenn er nicht mit einer Thai verheiratet ist
    • THB 400'000 wenn der Anträger mit einer Thai verheiratet ist
    • oder eine monatliche Rente von mindestens THB 65'000 (ca. CHF 2'100.-)
  4. Ein Gesundheitszeugnis von einem thailändischen Spital wurde vom Amt für Immigration auch schon mal verlangt. Also vorsorglich organisieren
  5. Eine Anmeldebestätigung von der hiesigen Schweizer Vertretung. Dafür muss jedoch bei der Schweizer Botschaft eine Abmeldebestätigung der letzten Schweizer Wohngemeinde vorgelegt werden
  6. Es muss auch eine Wohnadresse bekannt gegeben werden


Auf geschäftlicher Basis
  1. Der Visumsanträger muss mit einem Non-Immogrant Visum „B“ einreisen, das wiederum bereits vor der Abreise in der Schweiz beantragt werden muss.
  2. Es muss die offizielle Registrierung einer eigenen Firma in Thailand vorliegen, oder ein Arbeitsvertrag für mindestens ein Jahr von einer eingetragenen Firma in Thailand. Der Lohn eines Ausländers muss in jedem Fall über THB 50'000 betragen. Diesen Betrag muss er auch offiziell hier in Thailand (monatlich) versteuern.
  3. Zusätzlich wird ebenfalls eine Anmeldebestätigung durch die Schweizer Botschaft verlangt.
  4. Der Zivilstand spielt bei diesem Jahresvisum weniger eine Rolle.
  5. Eine Wohnadresse muss ebenfalls angegeben werden.
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