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| Jahresvisum für Schweizer |
Im Gegensatz zu vielen europäischen
Länder, ist eine thailändische Jahresaufenthaltsbewilligung für
Ausländer relativ einfach zu erhalten.
Es müssen dafür
folgende Voraussetzungen geschaffen, resp. erfüllt werden:
Auf
privater Basis
- Der Privatier muss das 50. Altersjahr erreicht haben .
- Der Antragsteller muss mit einem Non-Immigrant Visum
O in Thailand einreisen, dass er bereits in der Schweiz bei einem
thailändischen Konsulat (BS/ZH/GE), oder bei der Royal Thai Embassy
(Botschaft) in Bern bezogen hat.
- Es muss ein von einer Thailändischen Bank ausgestellter
Kapitalnachweis erbracht werden
- THB 800'000 wenn er nicht mit einer Thai verheiratet
ist
- THB 400'000 wenn der Anträger mit einer Thai
verheiratet ist
- oder eine monatliche Rente von mindestens THB 65'000 (ca.
CHF 2'100.-)
- Ein Gesundheitszeugnis von einem thailändischen Spital
wurde vom Amt für Immigration auch schon mal verlangt. Also vorsorglich
organisieren
- Eine Anmeldebestätigung von der hiesigen Schweizer
Vertretung. Dafür muss jedoch bei der Schweizer Botschaft eine
Abmeldebestätigung der letzten Schweizer Wohngemeinde vorgelegt
werden
- Es muss auch eine Wohnadresse bekannt gegeben werden
Auf geschäftlicher Basis
- Der Visumsanträger muss mit einem Non-Immogrant Visum
B einreisen, das wiederum bereits vor der Abreise in der Schweiz
beantragt werden muss.
- Es muss die offizielle Registrierung einer eigenen Firma in
Thailand vorliegen, oder ein Arbeitsvertrag für mindestens ein Jahr von
einer eingetragenen Firma in Thailand. Der Lohn eines Ausländers muss in
jedem Fall über THB 50'000 betragen. Diesen Betrag muss er auch offiziell
hier in Thailand (monatlich) versteuern.
- Zusätzlich wird ebenfalls eine Anmeldebestätigung
durch die Schweizer Botschaft verlangt.
- Der Zivilstand spielt bei diesem Jahresvisum weniger eine
Rolle.
- Eine Wohnadresse muss ebenfalls angegeben werden.
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(nicht mit der
CH-Botschaft assoziiert) |