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Scheidung in Thailand, bei Vorliegen aller notwendigen Dokumente
Gerne beraten und unterstützen wir Sie beim Begehren, sich hier in Thailand scheiden zu lassen.
  1. Dies ist aber nur dann möglich, wenn die Ehe zwischem einem Schweizer und einer Thai auch hier in Thailand geschlossen und eingetragen wurde.
  2. Auch wenn die Ehe in der Schweiz geschlossen wurde, kann man sich hier in Thailand scheiden lassen. Voraussetzung aber ist, beide sind hier in Thailand bei der Schweizer Botschaft angemeldet.
  3. Weitere Voraussetzung ist, dass beide mit der Scheidung, resp. mit der vereinbarten Abfindungssumme für die Frau, einverstanden sind und ein in zwei Sprachen verfasster Scheidungsvertrag vorliegt.
  4. Sind aus der Ehe Kinder hervorgegangen, muss vorab auch das künftige Sorgerecht und die entsprechende Unterhaltszahlung vereinbart werden.
Im Preis inbegriffen sind die gesamte administrative Vorbereitung und Terminierung, der Scheidungsvertrag in zwei Sprachen (DE / Thai) und natürlich die amtliche Scheidung mit den dazugehörenden Dokumenten.

Anschliessend müssen die Scheidungsdokumente ins Deutsche übersetzt und bei der CH-Botschaft eingereicht werden.

Die Uebersetzungskosten sind ebenfalls im Pauschalpreis inbegriffen.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Dieses komplette Dienstleistungspaket offerieren wir Ihnen für: CHF 980.-     
Erste allgemeine Schweizer Service- und Beratungsstelle in Bangkok, Thailand
Ihr "SWISS HELPING POINT" in Thailand
(nicht mit der CH-Botschaft assoziiert)