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EUROPÄISCHE Reiseversicherungs AG, Schweiz
Sehr geehrte Gastgeber
 
Wenn Sie Ihren Besuch aus Thailand erwarten, unternehmen Sie sicher alles, damit sich Ihre Gäste in der Schweiz wohlfühlen.
Dazu gehört auch die Vorsorge für unerwartete Ereignisse, wie Unfall oder Krankheit. Mit unserer Heilungskosten-Versicherung
schützen Sie sich und Ihre Gäste optimal vor hohen Arzt-, Spital- und Medikamentenkosten. Diese Versicherung ist weltweit
(ausserhalb des Wohnstaates des Gastes) gültig.
 
Unsere Schweizer Ämter nehmen die Wahrung dieser Verantwortung sehr ernst. Ihre Einwohnerkontrolle z.B., welche die Einreisebewilligung mitprüft, wird sich über das Vorhandensein einer kurzfristigen Heilungskostenversicherung bei Ihnen
erkundigen.
 
Hier der Originaltext vom BFA aus der Garantie-Erklärung (Art. 7, Abs. 1, VEA):
 
* Mit der Unterzeichnung der vorliegenden Garantie-Erklärung verpflichtet sich der/die Garant/in, im Sinne einer unwiderruflichen  
  Schuldanerkennung bis zu einem Betrag von CHF 50'000.- sämtliche ungedeckten Kosten für den Lebensunterhalt, einschliesslich
  Unfall und Krankheit, sowie die Rückreise zu übernehmen, die dem Gemeinwesen durch den Aufenthalt des/der Ausländer/in
  entstehen könnten.
 
* Der Abschluss einer Heilungskostenversicherung zugunsten der eingeladenen Person wird durch den Paragrafen
  (Art. 7, Abs. 1 des VEA) umschrieben. Damit können allfällige Unterstützungskosten eingeschränkt werden.

Wir gratulieren dem Swiss Helping Point zum zehnjährigen Bestehen und der nachhaltig erfolgreichen Partnerschaft.
Erste allgemeine Schweizer Service- und Beratungsstelle in Bangkok, Thailand
Ihr "SWISS HELPING POINT" in Thailand
(nicht mit der CH-Botschaft assoziiert)