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Europäische Reiseversicherung AG, Schweiz
Sehr geehrter/e Gastgeber/in

Dank Ihrer Grosszügigkeit und Toleranz, darf ein thailändischer Staatsbürger unsere schöne Schweiz besuchen. Ein Traum vieler Thais geht damit glücklich in Erfüllung.

Ihr Gast möchte während der Dauer des Aufenthaltes aber nicht nur essen und schlafen, sondern im Notfall auch ärtzlich versorgt werden. Da die Heilungskosten in der Schweiz generell sehr teuer sind, können Sie mit der beigelegten "Heilkosten-Versicherungspolice" dieses Risiko sinnvoll und auch guenstig abdecken. Diese Versicherung ist weltweit deckend.

Unsere Schweizer Ämter nehmen die Wahrung dieser Verantwortung sehr ernst. Ihre Einwohnerkontrolle z.B., die die Einreisebewilligung mitprüft, wird sich über das Vorhandensein einer kurzfristigen Heilkostenversicherung (Reiseversicherung) bei Ihnen erkundigen.

Hier der Originaltext vom BFA aus der Garantie-Erklaerung (Art. 7, Abs. 1, VEA)

* Mit der Unterzeichnung der vorliegenden Garantie-Erklärung verpflichtet sich der/ die die Garant/in, im Sinne einer unwiederruflichen Schuldanerkennung bis zu einem Betrag von CHF 20'000.- sämtliche ungedeckten Kosten für den Lebensunterhalt, einschliesslich Unfall und Krankheit, sowie die Rückreise zu übernehmen, die dem Gemeindwesen durch den Aufenthalt des/der Ausländer/in entstehen koennten.

* Der Abschluss einer Heilkostenversicherung (Reiseversicherung) zu Gunsten der eingeladenen Person wird durch den Paragraphen (Art. 7, Abs. 1 des VEA) umschrieben. Damit können allfällige Unterstützungskosten eingeschränkt werden.

Wir gratulieren dem Swiss Helping Point zum fünfjährigen Bestehen und einer erfolgreichen Partnerschaft.
Erste allgemeine Schweizer Service- und Beratungsstelle in Bangkok, Thailand
Ihr "SWISS HELPING POINT" in Thailand
(nicht mit der CH-Botschaft assoziiert)