Ehevertrag mit Gütertrennung

Der Swiss Helping Point offeriert seinen Kunden einen vollständigen Ehe- und Gütertrennungsvertrag, der in deutscher und thailändischer Sprache abgefasst ist. Dieser ist unabhängig vom Vermögen in jedem Fall empfehlenswert.

Der Vertrag regelt, dass alles was heute Ihnen gehört, bei einer Scheidung nicht geteilt werden muss. Dies beinhaltet auch, dass eine Erbschaft oder Schulden nicht geteilt werden müssen.

Diese Urkunde wurde nach den Regeln der Schweizer Gesetzgebung, insbesondere nach Artikel 247 und den folgenden Artikeln des Zivilgesetzbuches (ZGB), erstellt.

Ehe- und Gütertrennungsvertrag – Swiss Helping Point

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