Ehevertrag mit Gütertrennung
Der Swiss Helping Point offeriert seinen Kunden einen vollständigen Ehe- und Gütertrennungsvertrag, der in deutscher und thailändischer Sprache abgefasst ist. Dieser ist unabhängig vom Vermögen in jedem Fall empfehlenswert.
Der Vertrag regelt im Groben, dass alles, was heute Ihnen gehört, bei einer Scheidung nicht geteilt werden muss. Dies beinhaltet auch, dass eine Erbschaft oder Schulden nicht geteilt werden müssen.
Diese Urkunde ist ein dreiseitiges Dokument, dessen Inhalt im Sinne der schweizerischen Gesetzgebung, Art. 247 und folgende des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB), gestaltet wurde.
Das Dokument muss in der Schweiz notariell beglaubigt werden, damit es seine Gültigkeit erhält.