Du betrachtest gerade Ein Leben – Zwei Welten – AHV-Rente Schweiz beantragen
AHV-Rente Schweiz | Hilfe für Thailänder | Swisshelpingpoint

Ein Leben – Zwei Welten – AHV-Rente Schweiz beantragen

Wie wir der Thailänderin Pailin Rossi zur AHV-Rente und der Tochter zur Schweizer Staatsbürgerschaft verhalfen

Hintergrund:

Pailin Rossi, gebürtige Thailänderin, lebte bis 1998 in der Schweiz, wo sie mit einem Schweizer (mit italienischen Wurzeln) verheiratet war. Aus dieser Ehe stammt ihr Sohn Markus. Während ihres Aufenthalts in der Schweiz arbeitete sie einige Jahre, war versichert und im Besitz eines Schweizer Passes auf den Namen Rossi. Nach ihrer Rückkehr nach Thailand änderte sich alles – sowohl ihr Name als auch ihre Lebensverhältnisse.

In Thailand heiratete sie erneut – diesmal unter ihrem thailändischen Geburtsnamen Pailin Saetang. Diese zweite Ehe wurde in der Schweiz nie registriert. Umgekehrt wurde auch in Thailand nie offiziell festgehalten, dass sie in der Schweiz verheiratet gewesen war. Die Folge: Zwei unterschiedliche Identitäten in zwei verschiedenen Ländern – mit all den daraus resultierenden juristischen und administrativen Problemen.

Die Herausforderung:

Als Pailin das Rentenalter erreichte, wollte sie die ihr zustehende AHV-Rente aus der Schweiz beantragen. Doch das Schweizer System kannte nur die „geschiedene Pailin Rossi“, während ihre Bankverbindung in Thailand auf Pailin Saetang lautete. Ohne Klärung dieser widersprüchlichen Daten war keine Rentenzahlung möglich. Dazu kam: Für die Rentenauszahlung mussten sämtliche zivilrechtlichen Dokumente konsistent und lückenlos nachvollziehbar sein. Die nicht gemeldete zweite Ehe, der geänderte Nachname, sowie die Geburt der Tochter Melanie – all das musste aufgearbeitet und korrekt nachgetragen werden.

Erschwerend kam hinzu, dass Frau Rossi heute getrennt vom zweiten Ehemann lebt. Dennoch war auch seine Mitwirkung für mehrere amtliche Bestätigungen erforderlich, was zusätzliche emotionale und logistische Hürden mit sich brachte.

Unser Beitrag:

Swiss Helping Point übernahm die Koordination zwischen den Schweizer und thailändischen Behörden – über Kantonsverwaltungen, Zivilstandsämter, Botschaften und Sozialversicherungen hinweg. Gemeinsam mit Frau Rossi klärten wir Schritt für Schritt alle rechtlichen und administrativen Fragen:

  • Identitätsklärung und Bestätigung der Namensgleichheit (Rossi = Saetang)
  • Nachmeldung der zivilstandsrechtlichen Ereignisse in beiden Ländern
  • Nachweis über die Versicherungszeiten und Ansprüche bei der AHV
  • Mithilfe bei der Beschaffung und Legalisierung thailändischer Dokumente
  • Unterstützung beim Mitwirken des (inzwischen entfremdeten) zweiten Ehemanns
  • Antragstellung für das Schweizer Bürgerrecht für Tochter Melanie

Das Ergebnis:

Nach fast zwei Jahren intensiver Arbeit, zahllosen Behördengängen, Übersetzungen und Abstimmungen konnte Frau Rossi rückwirkend ab ihrem Pensionsalter ihre AHV-Rente beziehen. Gleichzeitig gelang es, für ihre Tochter Melanie die Schweizer Staatsbürgerschaft zu erwirken – inklusive Schweizer Pass.

Fazit:

Dieser Fall zeigt eindrücklich, wie komplex internationale Lebensläufe werden können – und wie entscheidend es ist, kulturelle Unterschiede, rechtliche Details und menschliche Situationen mit Sensibilität und Fachwissen zu verbinden. Dank enger Zusammenarbeit zwischen den Behörden, viel Geduld – und dem unermüdlichen Engagement von Swiss Helping Point – konnte für Frau Rossi ein würdevoller Übergang in den Ruhestand ermöglicht werden.

Hinweis: Alle Namen wurden aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes geändert.

Versicherungsausweis
Jede in der Schweiz versicherte Person sollte über eine 13-stellige AHV-Nummer verfügen. Die AHV-Nummer ist in der Regel auf der Krankenversicherungskarte ersichtlich. Für versicherte Personen, die über keine Krankenversicherungskarte verfügen oder eine Krankenversicherungskarte ohne AHV-Nummer besitzen, kann die Ausgleichskasse einen Versicherungsausweis (AHV-Ausweis) ausstellen. Dieser bestätigt, dass Sie im Versichertenregister der AHV/IV erfasst sind.