Eingetragene Partnerschaft
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Die eingetragene Partnerschaft in Thailand gewinnt für gleichgeschlechtliche Paare zunehmend an Bedeutung. Viele internationale Paare wünschen sich eine rechtliche Absicherung ihrer Beziehung, sei es für den gemeinsamen Aufenthalt, Vermögensfragen oder als Anerkennung ihrer Partnerschaft im Alltag.
Das Team von Swiss Helping Point begleitet Sie während dem ganzen Prozess und stellt sicher, dass alle erforderlichen Schritte zuverlässig zum Ziel führen.
Aktuelle Rechtslage
Thailand gilt als eines der offensten Länder in Südostasien gegenüber LGBTQ+-Menschen. Gesellschaftlich ist Akzeptanz weit verbreitet, rechtlich befand sich das Land jedoch lange in einer Übergangsphase. Die eingetragene Partnerschaft in Thailand wurde als rechtliches Modell entwickelt, um gleichgeschlechtlichen Paaren bestimmte Rechte ähnlich der Ehe zu gewähren.
Je nach aktueller Gesetzeslage kann eine Partnerschaft entweder:
- als spezielle zivilrechtliche Partnerschaft registriert werden, oder
- im Rahmen neuer Reformen als gleichgeschlechtliche Ehe anerkannt sein
Da sich gesetzliche Regelungen ändern können, ist es wichtig, vor der Anmeldung die aktuelle Rechtslage zu prüfen oder sich von einer zuverlässigen Agentur beraten zu lassen.
Voraussetzungen für die eingetragene Partnerschaft
Für die Registrierung einer eingetragenen Partnerschaft in Thailand gelten in der Regel ähnliche Voraussetzungen wie für eine Eheschliessung:
- Beide Partner müssen volljährig sein (mindestens 17 Jahre, ggf. mit Zustimmung der Eltern unter 20).
- Beide Personen müssen geschäftsfähig sein.
- Es darf keine bestehende Ehe oder Partnerschaft mit einer anderen Person vorliegen.
- Notwendige Dokumente wie Reisepass, Ledigkeitsnachweis oder Familienstandsbescheinigung müssen vorgelegt werden.
- Ausländische Dokumente müssen übersetzt und beglaubigt sein.
Die Anmeldung erfolgt beim zuständigen Bezirksamt (Amphoe). Bei binationalen Paaren ist der administrative Aufwand meist höher, insbesondere in Bezug auf Übersetzungen und Legalisierungen. Fragen Sie Swiss Helping Point, im Rahmen unserer Kombi-Pakete beraten wir Sie detailliert.
Rechte und Pflichten der Partner
Eine eingetragene Partnerschaft in Thailand bietet – je nach gesetzlichem Rahmen – verschiedene rechtliche Vorteile:
- Gemeinsame Vermögensregelung
- Erbrechtliche Ansprüche
- Vertretungsrechte im Krankheitsfall
- Steuerliche oder administrative Vorteile (falls vorgesehen)
- Anerkennung der Partnerschaft im Behördenverkehr
Allerdings unterscheiden sich die Rechte teilweise von einer klassischen Ehe. Themen wie Adoption, Staatsbürgerschaft oder Aufenthaltsrecht müssen im Einzelfall geprüft werden.
Besonderheiten für internationale Paare
Für Paare aus Europa oder anderen Ländern ist besonders wichtig, ob die eingetragene Partnerschaft in Thailand im Heimatland anerkannt wird. Nicht jedes Land erkennt ausländische Partnerschaften automatisch an. In einigen Fällen ist eine zusätzliche Registrierung oder Anerkennung im Heimatstaat erforderlich.
Ausserdem sollten folgende Themen frühzeitig geklärt werden:
- Aufenthalts- oder Visarechte für den ausländischen Partner
- Vermögensregelungen bei internationalen Vermögenswerten
- Steuerliche Auswirkungen im Heimatland
- Namensführung und Familienstand im internationalen Kontext
Ja, Thailand ermöglicht rechtliche Modelle zur Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften bzw. Ehen, abhängig von der aktuellen Gesetzeslage.
In der Regel Reisepässe, Ledigkeitsnachweise, ggf. Geburtsurkunden sowie beglaubigte Übersetzungen und Legalisierungen ausländischer Dokumente.
Die Anmeldung beim Bezirksamt erfolgt meist an einem Tag, die Vorbereitung der Dokumente kann jedoch mehrere Wochen dauern.
Das hängt vom jeweiligen Land ab. Eine separate Anerkennung oder Registrierung kann erforderlich sein.
Ja, auch binationalen Paaren steht die Registrierung offen, sofern alle Dokumente vollständig vorliegen.
Je nach gesetzlichem Rahmen können Vermögensrechte, Erbansprüche und bestimmte Vertretungsrechte bestehen.