Eingetragene gleichgeschlechtliche Partnerschaft
Haben Sie einen gleichgeschlechtlichen Partner oder eine gleichgeschlechtliche Partnerin mit thailändischer Staatsangehörigkeit? Wussten Sie, dass auch in diesem Fall ein Umzug in die Schweiz mit der Eintragung der Partnerschaft möglich ist? Sie ersparen sich damit den Aufwand für das regelmässige Einladen Ihrer Partnerin oder Ihres Partners und mit den damit verbunden Kosten für die Flüge.
Wir übernehmen für Sie den ganzen administrativen Aufwand und das Beantragen des Langzeitvisums D welches für die eingetragene Partnerschaft erforderlich ist, damit Sie sich um nichts kümmern müssen.
Kontaktieren Sie uns für ein individuelles Angebot in unserem Büro in Bangkok.