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Eine Einsprache beim abgelehnten Erstantrag lohnt sich fast immer. Swiss Helping Point hilft dabei.

Einsprache nach abgelehntem Visum

In unserem Blog zum Thema «Einladungsschreiben» haben wir bereits erläutert, wie es um die Einreisebedingungen für Thailänder und Thailänderinnen in die Schweiz steht, was dazu nötig ist oder wie komplex die Beschaffung des Visums werden kann. Schlüsselelemente sind dabei korrekt ausgefüllte Formulare und Anträge und nicht zuletzt ein sinnvoll und inhaltlich korrektes und wahrheitsgetreues Einladungsschreiben.

Der Entscheid über die Erteilung des Visums liegt immer bei der Botschaft. Besteht Verdacht, dass der Zweck der Reise nicht dem im Einladungsschreiben formulierten Inhalt entspricht, ist schnell eine Ablehnung des Antrags möglich. So manch unglückliche Formulierung oder ein gänzlich fehlendes Einladungsschreiben hat schon dazu geführt, dass aus dem geplanten Ferienaufenthalt in der Schweiz, Deutschland oder ganz generell im Schengenraum nichts geworden ist und der ganze Aufwand lediglich in einer Enttäuschung gemündet hat. Nicht zuletzt ist zu erwähnen, dass der Antrag persönlich von der Antragstellerin oder dem Antragsteller eingereicht werden muss. Die ganze Prozedur ist also mit denkbar viel Aufwand verbunden, gerade wenn die eingeladene Person zum Beispiel aus dem Isaan (Nordosten) oder auch dem Süden Thailands kommt und extra für den Termin Bangkok reist, was mit entsprechendem Zeitaufwand und Reisekosten verbunden ist.

Eine Ablehnung des Antrags ist nun umso enttäuschender. Anstatt den Traum von gemeinsamen Ferien einfach aufzugeben und es zu einem späteren Zeitpunkt wieder zu versuchen, besteht für Schweizer Staatsbürger die Möglichkeit, Einsprache zu erheben (auch für deutsche Staatbürger gibt es Möglichkeiten, mehr dazu später im Beitrag).

Hier kommt das Einspracheschreiben zum Zug, dass genauso wie das Einladungsschreiben einige wichtige Elemente enthalten muss. Eine pauschale Aussage, wie dies formuliert werden soll, ist jedoch schwierig, da jede Situation, jeder Gast und jeder Gastgeber individuelle Aspekte aufweisen. Wir vom Swiss Helping Point haben unsere Kunden von Anfang an auf ihrem Weg zum Visum begleitet und kennen daher die Einzelheiten in jedem Fall. Es ist daher sinnvoll und naheliegend, dass wir für unsere Kunden ein entsprechendes Schreiben aufsetzen. Diese Dienstleistung ist für bestehende Kunden kostenlos. Auch hier gilt: Der Kunde hat immer das letzte Wort bezüglich des Inhalts und der Formulierung. Wir passen das Schreiben so oft an, wie es nötig ist, damit alles passt. Lediglich das Einschicken des Briefes an die entsprechende Behörde macht der Kunde selbst.

Für deutsche Staatsbürger empfehlen wir, die Einsprache über einen Anwalt zu machen, da die Erfolgschancen damit ausserordentlich steigen. Entsprechende Experten auf dem Gebiet können wir selbstverständlich vermitteln, wir pflegen seit vielen Jahren ein gutes Beziehungsnetz zu hochkarätigen Fachleuten.

Sie sehen, es gibt immer einen Silberstreif am Horizont. Eine Garantie für ein bewilligtes Visum gibt es aber leider auch bei einer Einsprache genauso wie beim Erstantrag selbst nicht, der Versuch ist es in fast jedem Fall aber Wert.

 

Swiss Helping Point, 1. Juni 2023