Heiraten in Thailand

Viele Schweizer entscheiden sich – nachdem ihre Freundin einige Male einige Monate Ferien in der Schweiz verbracht hat – sich hier in Thailand standesamtlich zu vermählen.

Der Hauptgrund liegt gewiss in der Überzeugung, endlich die richtige Partnerin gefunden zu haben. Ein weiterer, wichtiger Grund ist aber oft auch, für die Freundin nicht jedes Mal das aufwendige und auch zeitraubende Visumsprozedere durchmachen zu müssen, zumal jedes Mal auch mit einer Ablehnung der Schweizer Kontrollorgane gerechnet werden muss. Das Heiraten in Thailand kann durchaus viele Annehmlichkeiten mit sich bringen.

Welche Unterlagen benötigen Schweizer das Heiraten in Thailand?

Schweizer benötigen hierfür verschiedene Originalunterlagen. Nach einer ersten Kontaktaufnahme erhalten Sie von uns die detaillierten Angaben, um welche Dokumente es sich handelt. Ihre Dokumente müssen nicht ins Thailändische übersetzt werden.

Auch Ihre zukünftige Ehefrau benötigt für das Heiraten in Thailand verschiedene Originalunterlagen. Insgesamt können es zwischen 4 und 8 verschiedene Dokumente sein, welche hierbei erforderlich sind. Dies ist von Person zu Person unterschiedlich. Auch diesbezüglich erhalten Sie detaillierte Angaben nach einer ersten Kontaktaufnahme. Die Originalunterlagen Ihrer zukünftigen Ehefrau müssen ins Deutsche übersetzt werden!

Da die in Thailand eingegangene Ehe auch in der Schweiz angemeldet werden muss, müssen die thailändischen Unterlagen für die Schweizer Behörden auf Deutsch übersetzt werden. Sind die Dokumente beider Brautleute korrekt und komplett, kann der zukünftige Ehegatte sein komplettes Dossier in der Schweiz einreichen. Nach der Einreichung der Unterlagen dauert es ungefähr 2 Monate, bis die zuständigen Ämter das Ehefähigkeitszeugnis ausstellen. Sobald bei der Schweizer Botschaft in Bangkok das Ehefähigkeitszeugnis vorliegt, kann dort auch die „Marriage-Application“ beantragt werden. Nur mit diesem Dokument kann hier in Thailand standesamtlich geheiratet werden.

Nach der standesamtlichen Vermählung muss die Braut einen festgesetzten behördlichen Prozess durchlaufen, den wir Ihnen und Ihrer Ehefrau detailliert beschreiben werden und sie natürlich dabei auch begleiten und unterstützen. Dieser Prozess beginnt mit der Namensänderung im Tabien Baan bei ihrer Gemeindeverwaltung bis hin zum speziellen Visumsantrag in Mehrfachausführung bei der Schweizer Botschaft.

Die Anträge werden sodann von der Schweizer Botschaft in die Schweiz gesandt, um auch in der Schweiz bei den Behörden die Ehe offiziell eintragen zu lassen. Die Eintragungsfrist dauert in der Regel 6-8 Wochen. Ist die Ehe überall eingetragen, kann die thailändische Ehefrau problemlos in die Schweiz einreisen.

Nach der Einreise erhält sie von der Einwohnerkontrolle die Aufenthaltsbewilligung „B“, welche ein Jahr gültig ist und jedes Jahr erneuert werden muss. Mit dieser Bewilligung erhält sie auch das Recht, sich in der Schweiz eine Arbeit zu suchen.

Kulturelle Bräuche bei einer traditionellen Hochzeit in Thailand

Nach der standesamtlichen Vermählung ist es natürlich dem Brautpaar überlassen, wie und wo es die Heirat mit seinen Angehörigen feiern möchte. Die lokale Hochzeitsfeier ist jedoch für das Ansehen der Braut von grosser Bedeutung. Es sollen möglichst viele Gäste eingeladen werden und auch neun Mönche dürfen nicht fehlen. Beim Heiraten in Thailand sind kulturelle Rituale schon grosser Wichtigkeit.

Das traditionelle „Brautgeld“ an die Eltern soll das Gesicht der Braut wahren, da der Wert der Braut das Image der Familie in der Dorfgemeinschaft bestimmt. Die Höhe dieses „Brautgeldes“ ist stark abhängig vom sozialen Stand der Familie. Auch die Ausbildung und das Alter der Braut spielen eine Rolle. Nicht zu vergessen sind natürlich die finanziellen Möglichkeiten des Gatten. Der Anwärter soll ja schliesslich nicht schon vor der Eheschliessung in Geldnöte geraten. Eine verbindliche Richtzahl kann nicht genannt werden. Wir können Ihnen jedoch Empfehlungen abgeben.

Es empfiehlt sich, die finanziellen Angelegenheiten vorab zu regeln, um Missverständnissen und Enttäuschungen seitens der Braut vorzubeugen. Generell sind Mischehen durch die unterschiedlichen Kulturen stärkeren Belastungen ausgesetzt. Glück und Unglück liegen oft nahe beisammen. Ein genauer Fahrplan – der von beiden vorher gutgeheissen wird – hilft manches zu verhindern, was später trennen kann. Viel Geduld und der Wille, die Sprache des Partners zu erlernen, sind elementar und wichtig.

Wir unterstützen Sie gerne beim Heiraten in Thailand

  • Übersetzen der Dokumente Ihrer Frau (maximal 3 Seiten, weitere Seiten werden separat verrechnet)
  • Wichtiger Ehevertrag in Deutsch und Thai
  • Standesamtliche Vermählung in Bangkok
  • Das komplette Einreisepaket für Ihre Frau inklusive:
    • Visumsadministration (in dreifacher Ausführung)
    • Direktflug Ticket BKK-ZRH mit Swiss Airlines oder Thai Airways
    • Heilungskostenversicherung der ERV

Total “Heiratspaket“ ab CHF 2‘693.-

Bei Vorauszahlung des ganzen Pakets gewähren wir einen Rabatt von CHF 100.-.

Selbstverständlich können auch nur einzelne Dienstleistungen aus dem Paket bezogen werden, welche einzeln verrechnet werden. Bitte fragen Sie uns für ein entsprechendes Angebot an.

Alle Gebühren der Botschaft sind vom Kunden direkt und in bar zu entrichten.

Nicht im Paketpreis inbegriffen sind die Mehrwertsteuer, die Zuschläge der Fluggesellschaft sowie die Gebühren der Botschaft.

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