Scheidung in Thailand
(bei Vorliegen aller notwendigen Dokumente)
Gerne beraten und unterstützen wir Sie beim Begehren, sich hier in Thailand scheiden zu lassen.
- Dies ist in den meisten Fällen nur dann möglich, wenn die Ehe zwischen einem Schweizer und einer Thai auch hier in Thailand geschlossen und eingetragen wurde.
- Sollte die Ehe in der Schweiz geschlossen sein, kann man sich hier in Thailand nur scheiden lassen, wenn die Ehe auch bei den Thailändischen Behörden registriert wurde.
- Weitere Voraussetzung ist, dass beide mit der Scheidung, resp. mit der vereinbarten Abfindungssumme für die Frau, einverstanden sind und eine in zwei Sprachen verfasste Scheidungskonvention vorliegt.
- Sind aus der Ehe Kinder hervorgegangen, muss vorab auch das künftige Sorgerecht und die entsprechende Unterhaltszahlung vereinbart werden.
Anschliessend müssen die Scheidungsdokumente ins Deutsche übersetzt und bei der CH-Botschaft eingereicht werden.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
In unserem Dienstleistungspaket inbegriffen sind:
- die gesamte administrative Vorbereitung und Terminierung - die Scheidungskonvention in zwei Sprachen (DE / Thai)
- die amtliche Scheidung mit den dazugehörenden Dokumenten - die Übersetzungskosten für sämtliche Dokumente
Komplettes Dienstleistungspaket “Scheidung“: *ab CHF 980.-
*Nicht inbegriffen ist die Mehrwertsteuer von 7%