Heilungskostenversicherung
Sicher ist sicher: Für eine Reise in die Schweiz – sei es für einen Ferienaufenthalt, Kurzbesuch oder nach der Heirat – benötigt Ihr Gast in jedem Fall eine Heilungskostenversicherung. Diese ist gesetzlich vorgeschrieben und daher unerlässlich.
Gerne beraten wir Sie diesbezüglich und bieten Ihnen in unseren Kombi-Paketen preiswerte Spezialtarife der Europäischen Reiseversicherung ERV an, damit Sie sich um nichts kümmern müssen.
Unsere Versicherungspolicen für die Schweiz und den gesamten Schengenraum bieten wir selbstverständlich auch als einzelne Leistung zu fairen Preisen an, ganz unabhängig von unseren Paketpreisen.
Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen und ein individuelles Angebot.