Heilungskostenversicherung für den Schengenraum

Niemand befasst sich gerne mit dem Thema „Unfall“ oder „Krankheit“, dennoch ist es gerade bei einer Reise so fernab der Heimat wichtig, sich mit dem Thema Heilungskostenversicherung zu befassen. Lieber vorsorgen als nachsorgen, muss hier die Devise sein. Ist eine Krankheit, oder noch schlimmer ein Unfall erst einmal eingetreten, kommen viele Fragen ganz automatisch auf: Wer bezahlt nun den Notfalltransport ins Spital? Wer kommt für die Medikamenten- und Arztkosten auf? Wer bezahlt die Spitalrechnung?

Vielleicht gehen Sie in der Schweiz auf eine Wanderung, und Ihr Gast verletzt sich im unwegsamen Gelände. Wer übernimmt die Kosten für die Bergung oder sogar eine allfällige Suchaktion? Man soll zwar nicht den Teufel an die Wand malen, aber wie immer im Leben kommen solche Zwischenfälle unverhofft und zum schlechtesten Zeitpunkt, wenn man überhaupt nicht damit rechnet. Ein kleiner Fehltritt, eine Unachtsamkeit, schon ist es passiert.

Neben der Sorge um die Gesundheit soll nicht noch die Sorge über die Finanzierung der Heilung aufkommen, daher lautet das Credo: Sicher ist sicher.

Eine Heilungskostenversicherung ist eine unverzichtbare Absicherung für unerwartete Situationen während einer Reise. Sie bietet finanzielle Sicherheit bei medizinischen Notfällen, Stornierungen oder Verlust des Gepäcks. Die Kosten für medizinische Behandlungen im Ausland können enorm sein, und eine Versicherung hilft, diese abzudecken. Zudem bietet sie Unterstützung bei unvorhergesehenen Ereignissen wie Flugausfällen oder Reiseunterbrechungen. Eine Reiseversicherung minimiert finanzielle Risiken und ermöglicht Reisenden, sich auf das Erleben und Genießen ihrer Reise zu konzentrieren, ohne sich Sorgen um unerwartete Kosten machen zu müssen.

Visagerechte Heilungskostenversicherung für die Schweiz

Für eine Reise in die Schweiz – sei es für einen Ferienaufenthalt, Kurzbesuch oder nach der Heirat – benötigt Ihr Gast in jedem Fall eine Heilungskostenversicherung. Diese ist gesetzlich vorgeschrieben und daher unerlässlich. Bereits beim Visumsantrag muss ein Versicherungsnachweis vorgelegt werden. Als Exklusivpartner der Europäischen Reiseversicherung (ERV) für den asiatischen Raum stellen wir Ihnen im Rahmen unserer Ferien- und Heiratspakete das entsprechende Versicherungsprodukt zur Verfügung und erstellen die Police direkt für Sie.

Gerne beraten wir Sie diesbezüglich und bieten Ihnen in unseren Kombi-Paketen preiswerte Spezialtarife der Europäischen Reiseversicherung ERV an, damit Sie sich um nichts kümmern müssen.

Unsere Versicherungspolicen für die Schweiz und den gesamten Schengenraum bieten wir selbstverständlich auch als einzelne Leistung zu fairen Preisen an, ganz unabhängig von unseren Paketpreisen.

Versicherungen für den Schengenraum im Allgemeinen

Eine Heilungskostenversicherung für den Schengenraum ist für Reisende, die in die teilnehmenden Länder Europas reisen möchten, unerlässlich. Der Schengenraum umfasst 26 europäische Länder, die sich auf eine gemeinsame Visa- und Grenzpolitik geeinigt haben. Eine Schengen-Reiseversicherung ist eine wichtige Voraussetzung für die Beantragung eines Schengen-Visums und bietet Schutz während des Aufenthalts in diesen Ländern.

Eine der Hauptvoraussetzungen für ein Schengen-Visum ist der Nachweis einer angemessenen Reisekrankenversicherung. Diese Versicherung muss bestimmte Mindestanforderungen erfüllen, darunter:

  • Abdeckungssumme: Die Reisekrankenversicherung muss eine Mindestabdeckung für medizinische Notfälle, einschliesslich Krankenhausaufenthalt, ärztliche Behandlung und Rücktransport in das Heimatland, bieten.
  • Gültigkeitsdauer: Die Versicherung muss während des gesamten Aufenthalts im Schengenraum gültig sein, beginnend mit dem Einreisedatum bis zum Abreisedatum.
  • Gültigkeitsbereich: Die Deckung der Versicherung sollte für alle Schengenländer gelten.
  • Die Reiseversicherung für den Schengenraum bietet weitreichenden Schutz für Reisende. Neben der obligatorischen Krankenversicherung können sie auch weitere Leistungen beinhalten:
  • Reiserücktrittsversicherung: Erstattung von Kosten für stornierte Reisen aufgrund unvorhergesehener Umstände wie Krankheit, Unfall oder anderen Notfällen.
  • Gepäckversicherung: Abdeckung von Verlust oder Beschädigung des Gepäcks während der Reise.
  • Haftpflichtversicherung: Schutz vor Schadensersatzansprüchen im Falle von versehentlichen Schäden an Eigentum oder Verletzungen anderer Personen während der Reise.
  • Reiseunfallversicherung: Finanzielle Unterstützung bei Unfällen, die zu Invalidität oder Todesfall führen.

Die Kosten für eine Schengen-Reiseversicherung variieren je nach Anbieter, Deckungsumfang und Dauer der Reise. Kurzfristige Policen, die speziell auf den Schengen-Aufenthalt zugeschnitten sind, sind oft verfügbar und können je nach Bedarf abgeschlossen werden.

Es ist wichtig, die Bedingungen und den Umfang der Versicherungspolice sorgfältig zu prüfen, um sicherzustellen, dass sie den Anforderungen des Schengen-Visums entspricht und die notwendige Abdeckung bietet. Eine Reiseversicherung für den Schengenraum bietet Reisenden nicht nur die Möglichkeit, die Visumanforderungen zu erfüllen, sondern auch einen wichtigen Schutz vor unvorhergesehenen Ereignissen während ihrer Reise in Europa.

Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen und ein individuelles Angebot.

Heilungskostenversicherung - Swiss Helping Point

Kontakt

Rufen Sie noch heute an

+66 (0) 2253 8048

Thai Food & Culture Festival Bülach 2024 - Swiss Helping Point

Thai Festival Bülach 2024

Das Thai Food & Culture Festival in Bülach war trotz gelegentlichem Regen ein voller Erfolg. Thailand Liebhaber genossen die thailändische Küche, die lebendige Kultur und Farbenpracht. Das diesjährige Motto „Auswandern nach

Weiterlesen...