Scheidung in Thailand

Was, wenn es nicht mehr klappt?

Gerne beraten und unterstützen wir Sie beim Begehren, sich hier in Thailand scheiden zu lassen. Dies ist in den meisten Fällen nur dann möglich, wenn die Ehe zwischen einem Schweizer und einer Thai auch hier in Thailand geschlossen und eingetragen wurde. Sollte die Ehe in der Schweiz geschlossen worden sein, kann man sich hier in Thailand nur scheiden lassen, wenn die Ehe auch bei den thailändischen Behörden registriert wurde. Weitere Voraussetzung ist, dass beide Parteien mit der Scheidung beziehungsweise mit der vereinbarten Abfindungssumme für die Frau einverstanden sind, und eine in zwei Sprachen verfasste Scheidungskonvention vorliegt. Sind aus der Ehe Kinder hervorgegangen, muss vorab auch das künftige Sorgerecht und die entsprechende Unterhaltszahlung vereinbart werden. Anschliessend müssen die Scheidungsdokumente ins Deutsche übersetzt und bei der Schweizer Botschaft eingereicht werden.

In unserem Dienstleistungspaket inbegriffen sind:

  • Die gesamte administrative Vorbereitung und Terminierung
  • Scheidungskonvention in zwei Sprachen (Deutsch / Thai)
  • Die amtliche Scheidung mit den dazugehörenden Dokumenten
  • Übersetzungskosten für sämtliche Dokumente

Komplettes Dienstleistungspaket “Scheidung in Thailand“ ab CHF 980.-

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Scheidung – Swiss Helping Point

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