TM.30 Formular - Unterlagen für die 90-Tage Meldung
Wie kürzlich in den lokalen Medien bekannt wurde, hat sich in Bezug auf die 90-Tage Meldung für Residenten in der Provinz Chonburi eine unangekündigte Änderung ergeben. Neu werden für die Meldung wieder zusätzliche Unterlagen verlangt.
Dies betrifft jedoch nicht das ganze Königreich, sondern nur die Chonburi Immigration. Generell kann gesagt werden, dass sich die Immigration Offices landesweit unterscheiden, auch in Sachen Unterstützung wenn Fragen auftreten.
In der Chonburi Immigration in der Jomtien Soi 5 müssen Auswanderer und Expats müssen ab sofort wieder das altbekannte TM47 Formular ausfüllen, wenn sie ihre 90-Tage Meldung mit dem Strichcode Beleg im Passport durchführen wollen.
Selbstverständlich benötigt man wie gewohnt die Kopien des Passes von der Datenseite sowie die Kopie der Seite des gültigen Visums. Ebenso wird eine Wohnsitzbestätigung (der Nachweis in Form eines Mietvertrages oder des gelben Tabien Baan) verlangt.
Der Grund für die neue Handhabung ist scheinbar, dass die Chonburi Immigration ihre Datenbank aktualisieren bzw. vervollständigen will.
Nach einem temporären Aussetzen ist durch die Gefahr von Covid-19 seit 2021 auch wieder die Online-Plattform für die 90-Tage Meldung aufgeschaltet und Residenten und Expats können ihre 90-Tage Meldung bequem online einreichen. Nach anfänglichen Schwierigkeiten scheint das System mittlerweile zuverlässig zu funktionieren.
Nach erfolgreichem Einreichen des Antrags erhält man innert kurzer Zeit die Bestätigung bzw. den Strichcodebeleg als PDF Dokument per E-Mail.
Eine weitere Veränderung hat sich bei der Meldung von Wohnsitzänderungen ergeben. Scheinbar haben sich Fälle gehäuft, in welchen Ausländer ihren geänderten Wohnsitz nicht bei der Chonburi Immigration angemeldet haben.
Wer als Ausländer mit einem multiple entry longstay Visum auf dem Land- oder Seeweg nach Thailand einreist, muss seine lokale Adresse via TM30 Formular bestätigen bzw. eine entsprechende Quittung vorzeigen.
Die TM30-Meldung in Thailand ist eine gesetzlich vorgeschriebene Registrierung von Ausländern, die sich in einem von ihnen gemieteten oder besessenen Haus oder einer Wohnung aufhalten. Der Vermieter oder Eigentümer ist verpflichtet, die TM30 innerhalb von 24 Stunden nach der Ankunft des Ausländers bei der örtlichen Polizeistation zu melden. Diese Massnahme dient der Überwachung von Ausländern und der Sicherheit des Landes. Es ist wichtig, dass sowohl Mieter als auch Vermieter sich der TM30-Pflicht bewusst sind, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.